Die Jugendschutzordnung des TTC Bad Krozingen stellt den Schutz von Kindern und Jugendlichen konsequent in den Mittelpunkt. Sie betont ihre Rechte auf Selbstbestimmung, körperliche und seelische Unversehrtheit sowie respektvolle Behandlung in allen Bereichen des Vereinslebens. Alle im Verein Tätigen – von Mitgliedern über Trainer bis zu externen Kräften – verpflichten sich zu einem professionellen Umgang mit Nähe und Distanz, transparenter Kommunikation und klaren Regeln im Training, bei Fahrten und in der digitalen Kommunikation. Verbindliche Schutzvereinbarungen wie das Prinzip der offenen Tür, der Ausschluss privater Treffen oder Geheimnisse und klare Vorgaben für Mitfahrgelegenheiten sollen Grenzverletzungen verhindern und Sicherheit schaffen. Im Verdachtsfall stehen Dokumentation, interne Meldung und der Schutz des Kindes über allen anderen Interessen. Eine Jugendschutzbeauftragte oder ein Jugendschutzbeauftragter dient als zentrale Anlaufstelle und koordiniert Maßnahmen.